Karl G. im VW Passat mit 1491 km/h geblitzt

Erschienen am 10.9.2009

Karl G. im VW Passat mit 1491 km/h geblitzt: Ich wünsche meinen Lesern einen recht schönen guten Morgen und weil man mit einem Lächeln im Gesicht doch gleich viel besser in den Tag startet, habe ich jetzt etwas kurioses für euch. Der 27-jährige Student Karl G. soll vor einigen Wochen mit sage und schreibe 1491 km/h auf der A2 unterwegs gewesen sein. Das ist übrigens Überschallgeschwindigkeit, da kann er eigentlich noch froh sein, dass er nicht abgehoben ist. Jedenfalls bekam der Berliner dann einen entsprechenden Bußgeldbescheid, der da folgende Daten enthielt:

  • 1491 km/h in 120 Zone
  • Mindestabstand von in diesem Fall 745,5 m nicht eingehalten

Das zuständige Ordnungsamt verordnete dem Studenten deshalb Besserrungsmaßnahmen von 240 Euro, zu zahlen an den Staat, einen Monat den Führerscheinentzug und 4 Punkte in Flensburg. Dagegen legte Karl G. verständlicherweise Widerspruch mit der Begründung, sein VW Passat TDI (163 PS) könne eine Geschwindigkeit von 1491 km/h gar nicht erreichen.

Die Reaktion vom Amt war unmissverstädnlich. Mit dem Satz, “Widerspruch zwecklos! Uns ist nur?!?! das Komma verrutscht!”, wiegelte man den Einspruch des vermeintlichen Mega-Rasers ab.

Das bringt mich jetzt aber direkt zu der Frage, seit wann ein Blitzer eine Nachkommastelle misst. Soweit ich mich an meine letzten Briefe vom Ordnungsamt erinnere, gab es da nie Nachkommastellen. Naja, Karl G. wird es egal sein, denn er kommt aller Voraussicht nach nicht um die oben beschriebene Strafe herum, auch wenn er mit seinem Passat nicht 1491 km/h gefahren ist.

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Kommentare

5 Antworten zu “Karl G. im VW Passat mit 1491 km/h geblitzt”

  1. criKN am 10.09.2009 18:31

    Geil.den Passat hätte ich auch gerne ;-)

  2. Bulmis am 10.09.2009 18:58

    Das wäre wirklich nicht schlecht. Wie die ganzen Porsche-Fahrer wohl gucken würden ;)

  3. Micha am 17.09.2009 14:46

    Wenn ich mir das so überlege, dann braucht er jetzt wohl eine ziemlich gute Rechtsschutzversicherung *GGG* Vor allem der Sicherheitsabstand: Wenn DER natürlich nicht eingehalten wurde, dann ist eine hohe Strafe selbstverständlich absolut gerechtfertigt *g* Die News sind einfach nur genial, das muss ich dringend mal verlinken, bzw. deinen Blog meinen Kumpels aus dem VW Forum schicken! :)

  4. Bulmis am 17.09.2009 16:50

    @ Micha – kannst du gerne verlinken, freue mich doch über jedes bisschen Aufmerksamkeit, die ich bekommen kann ;)

    MfG

  5. jim am 29.11.2009 15:58

    Ist halt immer die Frage was mehr Aufwand ist, auch für den Staat: Ein aufwändiges Klageverfahren, oder mal einen der “kleinen Sünder” laufen zu lassen? Zumal wenn offenbar ein Fehler vorliegt, den auszuräumen wohl mehr Steuergelder kostet.

    – Name verändert, weil Keyword –

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