BGH hebt Urteil zu verbranntem Asylbewerber Oury Jalloh auf

Erschienen am 7.1.2010

BGH hebt Urteil zu verbranntem Asylbewerber Oury Jalloh auf: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil, im Fall des am 07.01.2005 in einer Zelle in Dessau gestorbenen Asylbewerbers Oury Jalloh, des Landgerichts Dessau-Roßlau aufgehoben. Demnach muss der Prozess gegen den Polizisten, der an diesem Abend als Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier war. Nach Auffassung der Richter des BGH weist das Urteil erhebliche Lücken auf, was den zeitlichen Rahmen der Abläufe betrifft. Desweiteren sei es unerklärlich, wie der an eine Liege gefesselte Jalloh seine Matratze selbst angezündet haben und dabei keine Schmerzen empfunden haben soll. Außerdem hatte das Landgericht bei seinem mündlichen Urteil Falschaussagen von Polizisten kritisiert, im schriftlichen Urteil war von dieser Kritik nur wenig zu finden, sagte die vorsitzende BGH-Richterin Ingeborg Tepperwien.

Der Asylbewerber Oury Jalloh war am 07.01.2005 an den Folgen eines Brandes in seiner Zelle gestorben. Der damals 36-jährige Mann aus Sierra Leone war in Deutschland geduldet, sein Asylantrag wurde aber abgelehnt. Er wurde an seinem Todestag mit 2,98 Promille Alkohol im Blut festgenommen. Außerdem wurde festgestellt, dass er Rückstände von Kokain und THC im Blut hatte.

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